
Absenzen, Abwesenheiten (siehe Urlaubsgesuche)
Ärztliche Untersuchung (vergleiche auch Zahnärztliche Reihenuntersuchung)
Arzttermine und Termine beim Zahnarzt sind möglichst in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Das Oberstzufenzentrum verfügt über ein Berufswahlkonzept. Der Berufsberater bietet regelmäsig nach Voranmeldung berufsberaterische Kurzgespräche im Oberstufenzentrum an.
Blockzeiten für Kindergarten und Primarschule
bietet anderssprachigen Kindern die Chance, die Grundkenntnisse im Deutsch zu lernen und damit in den Schulalltag integriert zu sein.
Die Schule übernimmt keine Haftung für Dinge, die im Schulhaus gestohlen werden. Im Oberstufenzentrum stehen Kästchen für die Wertsachen zur Verfügung.
Alle Schulverantwortlichen sind Ihnen dankbar, wenn beim Einreichen von Gesuchen der Dienstweg eingehalten wird. Das bedeutet, dass Gesuche der Klassenlehrperson abgegeben werden, die sie dann weiterleitet: Schulleitungsteam - Inspektor. In besonderen Fällen können Sie auch direkt mit der Schulleitung Kontakt aufnehmen.
Ab 3. Schuljahr duschen alle Schülerinnen und Schüler nach dem Sportunterricht.
Wegen schwankender Schülerzahlen ist es nicht möglich fixe Zuweisungsgebiete zu bilden. Je nach Anmeldungen werden Kindergarten- und erste Schulklassen jährlich den vier Kindergartenstandorten und den zwei Schulhäusern zugewiesen. Elternwünsche können nicht berücksichtigt werden, da öffentliches Interesse vor privates gestellt wird.
Eltern sind zur Zusammenarbeit mit Lehrerschaft und Schulkommission verpflichtet. Elternabende dienen zum gegenseitigen Kennen lernen, zum Gedankenaustausch, zum Vorstellen von Unterrichtszielen und zur Information. Wir erwarten, dass die Eltern teilnehmen.
Elternmitarbeit kann, wenn gewünscht, durch die Eltern in der Klasse organisiert werden. Im bestehenden Elternrat können die Eltern der Klasse durch eine/n Delegierte/n vertreten werden.
Werden bei einem Kind Besonderheiten, Auffälligkeiten festgestellt (Schulschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, usw.) muss eine Fachinstanz (Erziehungsberatung, Kinderpsychiatrischer Dienst oder Schularzt) für die Abklärung und Beratung beigezogen werden. Eine andere Fachstelle wird nicht akzeptiert. Die Anmeldung kann durch die Lehrperson oder durch die Eltern erfolgen (Artikel 61, Volksschulgesetz).
siehe Wahlfächer
Das Zähneputzen mit Fluor wird klassenweise jeden zweiten Monat durchgeführt.
Das Fach ist aufgeteilt in bildnerisches Gestalten, textiles Gestalten und technisches Gestalten. Gemäss Lehrplan werden Knaben und Mädchen ohne Unterschied gleich geschult. Im Verlaufe der sechsten Klassen wählen die Jugendlichen den Schwerpunkt im technischen / textilen Gestalten für das 7. - 9. Schuljahr.
Das Tragen von Hausschuhen im Schulzimmer ist für alle Schülerinnen und Schüler der Primarschule obligatorisch.
Bei Krankheit Ihres Kindes bitten wir Sie, den medizinischen Rat des Schularztes zu befolgen:
In den HSK-Kursen erhalten fremdsprachige Kinder und Jugendliche Unterricht in ihrer Herkunftssprache. Zusätzlich werden Kenntnisse über die Kultur vermittelt. Gute Kenntnisse in der Erstsprache sind eine wichtige Voraussetzung für den Zweitspracherwerb.
Über die Durchführung von Landschulwochen und Schulreisen entscheidet die Lehrperson. Fr. 25.-- pro Tag gehen zu Lasten der Eltern, den restlichen Betrag übernimmt die Gemeinde.
Eltern sind verpflichtet den Befund der Klassenlehrperson zu melden und unverzüglich mit der Behandlung zu beginnen: Haare mit Spezialschampoo waschen, Nissen entfernen, Kleidung und Wäsche behandeln.
Das Befahren des Pausenplatzes Rain mit Motorfahrzeugen ist von 07.15 - 12.15 Uhr und von 13.30 - 15.30 Uhr verboten.
Durch die intensive Zusammenarbeit und Weiterbildung der Lehrpersonen als Teil der Qualitätsentwicklung wurden im Kollegium pädagogische Vereinbarungen getroffen.
Die Lehrpersonen raten vom Benützen dieser Transportmittel auf dem Schulweg ab. Im Schulhaus ist das Fahren der erwähnten Sportgeräte grundsätzlich verboten.
Grundsätzlich werden Schnupperlehren in der schulfreien Zeit und nur ausnahmsweise während der Schulzeit besucht. Schnupperlehren dürfen nur während der Schulzeit absolviert werden, wenn dies aus betrieblichen Gründen nicht während der Schulferien möglich ist. Das Dispensationsgesuch muss frühzeitig, spätestens aber zwei Wochen vor Beginn der Schnupperlehre der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer eingereicht werden.
Eltern sind herzlich willkommen, den Schulbetrieb zu erleben. Eine Voranmeldung ist nicht nötig, aber wünschenswert. Die Klassen werden regelmässig von der Schulleitung und auch von Mitgliedern der Schulkommission besucht.
Die Schulen werden von Schulkommissionen beaufsichtigt und von Schulleitungen geführt (Artikel 34 Absatz 2 Volksschulgesetz).
Die Gemeinde Ittigen bietet in allen Schulhäusern und auch für die Kindergärten Schulsozialarbeit an. Die Schulsozialarbeit untersteht der Abteilung Soziales und ist damit ein von der Schule unabhängiges Angebot der Gemeinde Ittigen. Die Schulsozialarbeitenden unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Das Angebot ist für Eltern, Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen kostenlos und prinzipiell freiwillig.
Für die Schülerinnen und Schüler der Primarschule und der Sekundarstufe I besteht im freiwilligen Schulsport ein breit gefächertes Angebot an Sportkursen ausserhalb der Schulzeit (z.B. Ballspiele, Geräteturnen, Badminton, usw.). Das Angebot ändert je nach Jahreszeit, Verfügbarkeit der Leiterinnen und Leiter und Anmeldezahlen. Der freiwillige Schulsport soll die Dorfvereine nicht konkurrenzieren, sondern ergänzen.
Grundsätzlich sind die Lehrpersonen nicht haftbar für das, was auf dem Schulweg geschieht. Lehrerinnen und Lehrer können auf Vorfälle, die auf dem Schulweg passieren, mit geeigneten Mitteln eingehen.
Kinder mit besonderen Beeinträchtigungen und Behinderungen haben auch besondere Bedürfnisse, für die an der Primarschule Ittigen/Worblaufen folgende ambulante Angebote zur Verfügung stehen:
Der Weg zum Spezialunterricht: Die Lehrpersonen, inkl. Kindergartenlehrpersonen, melden die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Einverständnis mit den Eltern der entsprechenden Speziallehrperson zur Beurteilung. Eltern können ihre Kinder auch direkt zur Beurteilung bei einer Speziallehrperson oder bei der Erziehungsberatung Ittigen anmelden. Eine Information der Lehrpersonen ist aber erwünscht. Jeder Spezialunterricht muss im Anschluss an die fachspezifische Beurteilung durch eine Fachinstanz (Erziehungsberatung, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) von der Erziehungsberatung beantragt und von der Schulleitung bewilligt werden. Der Spezialunterricht wird in der Regel während des normalen Schulunterrichts nach einem wöchentlichen Stundenplan erteilt. Die Lektionen werden nach Absprache mit den Lehrpersonen angesetzt. Der Spezialunterricht findet in Gruppen oder in der Klasse statt. Ein Schulhauswechsel Ittigen / Worblaufen ist möglich.
In der Schule, auf Schulreisen, während Exkursionen, Projekt- und Landschulwochen ist den Schülerinnen und Schülern das Rauchen, Alkoholtrinken und anderer Suchtmittelkonsum untersagt.
Die Tagesschule ist eine freiwillige, pädagogische Einrichtung zur Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern ausserhalb der Unterrichtszeit. Die Kinder und Jugendlichen werden von pädagogisch geschulten Mitarbeitenden betreut. Das Angebot umfasst eine durchgehende Betreuung von 07.15 bis 18.00 Uhr. Die Tagesschule beinhaltet die Aufgabenhilfe, den Mittagstisch und Freizeitaktivitäten. Sie ist in die Volksschule integriert und kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach dem Einkommen und der Familiengrösse. In den Ferien und an schulfreien Tagen ist die Tagesschule geschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Tagesschulleitung.
Strassenturnschuhe dürfen in den Turnhallen nicht getragen werden. Für den Turnunterricht sind deshalb separate Turnschuhe mitzunehmen, die ausschliesslich für diesen Unterricht bestimmt sind.
Absenzen bitte vor Beginn des Unterrichts der Klassenlehrperson melden. Zusätzliche Ferien sind der Primarschulkommission im Voraus schriftlich mitzuteilen.
Dispensationen sind möglich für:
Abwesenheiten dürfen grundsätzlich nur angetreten werden, wenn das Gesuch bewilligt worden ist. Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Klassenlehrperson (mindestens zwei Tage vorher) an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken (Art. 27 Abs. 3 des Volksschulgesetzes).
Ab der fünften Klasse dürfen die Schülerinnen und Schüler für den Schulweg das Velo benützen. Es wird auf eigene Verantwortung mitgenommen und ist ausschliesslich auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
Der Verkehrsunterricht erfolgt in Zusammenarbeit mit speziell ausgebildeten Polizisten der Kantonspolizei.
Wer tut was bei einem Unfall? Der Inhaber der elterlichen Gewalt meldet den Unfall der Krankenkasse.
Um lernwilligen Schülerinnen und Schülern eine zusätzliche Ausbildung zu ermöglichen, bestehen an unserer Primarschule folgende Angebote:
Im 5. und 6. Schuljahr werden zur Förderung der manuellen Fähigkeiten zwei zusätzliche Lektionen pro Woche mit dem Schwergewicht
Im 5. Schuljahr wird ein Kurs zum Erlernen des Tastaturschreibens angeboten. Der Besuch eines Wahlfaches ist nur nach der Bewilligung des Schulinspektors und Zustimmung der Schulleitung möglich. Einmal angemeldete Kinder sind verpflichtet, den Wahlfachunterricht lückenlos zu besuchen. Beim Besuch von Wahlfächern gelten die Regelungen der Absenzenordnung. Über das Angebot an fakultativem Unterricht am Oberstufenzentrum werden Sie jeweils am Ende des ersten Semesters schriftlich informiert.
Das Oberstufenzentrum führt jeweils Anfang März eine Winterprojektwoche durch. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden mit ihren Eltern über die Teilnahme an einem Wintersportlager oder an einer Projektwoche in Ittigen.
Vom Kindergarten, 1. bis zum 9. Schuljahr wird jährlich eine zahnärztliche Reihenuntersuchung (klassenweise) durchgeführt. Das Untersuchungsergebnis wird - zusammen mit einem allfälligen Kostenvoranschlag für die Behandlung - in die Schulzahnpflegekarte eingetragen.
Das Znüni sollte als Zwischenverpflegung den Erkenntnissen der Ernährungslehre entsprechen. Um dem Abfallberg entgegenzuwirken, bitten wir die Eltern, darauf zu achten, dass das Znüni in einer mehrfach verwendbaren Verpackung mitgenommen wird. |