Willkommen auf der Website der Gemeinde Schulen Ittigen



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

AbsenzenNach oben

Absenzen, Abwesenheiten (siehe Urlaubsgesuche)
Für jede Absenz ist der Klassenlehrperson eine schriftliche Entschuldigung einzureichen. Bei häufigen Abwesenheiten oder Abwesenheiten von mehr als fünf Tagen ist ein Arztzeugnis beizulegen.

Voraussehbare Abwesenheiten sind der Klassenlehrperson vorgängig bekannt zu geben. Absenzen infolge Krankheit bitte vor Beginn des Unterrichts melden.

Aerztliche UntersuchungNach oben

Ärztliche Untersuchung (vergleiche auch Zahnärztliche Reihenuntersuchung)
Sie wird klassenweise im Kindergarten und im 4. und 8. Schuljahr durchgeführt.

Arzttermine, ZahnarzttermineNach oben

Arzttermine und Termine beim Zahnarzt sind möglichst in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

BerufswahlNach oben

Das Oberstzufenzentrum verfügt über ein Berufswahlkonzept. Der Berufsberater bietet regelmäsig nach Voranmeldung berufsberaterische Kurzgespräche im Oberstufenzentrum an.

BlockzeitenNach oben

Blockzeiten für Kindergarten und Primarschule
Montag - Freitag, 08.20 - 11.55 Uhr

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)Nach oben

bietet anderssprachigen Kindern die Chance, die Grundkenntnisse im Deutsch zu lernen und damit in den Schulalltag integriert zu sein.

DiebstahlNach oben

Die Schule übernimmt keine Haftung für Dinge, die im Schulhaus gestohlen werden. Im Oberstufenzentrum stehen Kästchen für die Wertsachen zur Verfügung.

DienstwegNach oben

Alle Schulverantwortlichen sind Ihnen dankbar, wenn beim Einreichen von Gesuchen der Dienstweg eingehalten wird. Das bedeutet, dass Gesuche der Klassenlehrperson abgegeben werden, die sie dann weiterleitet: Schulleitungsteam - Inspektor. In besonderen Fällen können Sie auch direkt mit der Schulleitung Kontakt aufnehmen.

DuschenNach oben

Ab 3. Schuljahr duschen alle Schülerinnen und Schüler nach dem Sportunterricht.

Einteilen der KlassenNach oben

Wegen schwankender Schülerzahlen ist es nicht möglich fixe Zuweisungsgebiete zu bilden. Je nach Anmeldungen werden Kindergarten- und erste Schulklassen jährlich den vier Kindergartenstandorten und den zwei Schulhäusern zugewiesen. Elternwünsche können nicht berücksichtigt werden, da öffentliches Interesse vor privates gestellt wird.
Die Klassen werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien - soweit möglich - eingeteilt:

  • ausgewogene Klassengrössen
  • Ausgewogenheit Knaben / Mädchen
  • Ausgewogenheit Fremdsprachige
  • Ausgewogenheit der Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten
  • gleichmässige Verteilung ethnischer Gruppen
  • mindestens zwei Kinder können den Schulweg gemeinsam in den Kindergarten oder in das Schulhaus gehen (gilt nur fürs 1. Schuljahr und den Kindergarten)
  • Tagesmutter (drei Tage) vor Wohnort
  • gleichmässige Verteilung der Kinder der Einschulungsklasse beim Übertritt ins 2. Schuljahr.
Sollte die Ausgewogenheit nach den oben erwähnten Kriterien nicht mehr zutreffen, ist nach dem 2. oder 4. Schuljahr eine Neueinteilung aller Schülerinnen und Schüler möglich.

ElternabendNach oben

Eltern sind zur Zusammenarbeit mit Lehrerschaft und Schulkommission verpflichtet. Elternabende dienen zum gegenseitigen Kennen lernen, zum Gedankenaustausch, zum Vorstellen von Unterrichtszielen und zur Information. Wir erwarten, dass die Eltern teilnehmen.

ElternmitarbeitNach oben

Elternmitarbeit kann, wenn gewünscht, durch die Eltern in der Klasse organisiert werden. Im bestehenden Elternrat können die Eltern der Klasse durch eine/n Delegierte/n vertreten werden.

Erziehungsberatung, Jugendpsychiatrischer DienstNach oben

Werden bei einem Kind Besonderheiten, Auffälligkeiten festgestellt (Schulschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, usw.) muss eine Fachinstanz (Erziehungsberatung, Kinderpsychiatrischer Dienst oder Schularzt) für die Abklärung und Beratung beigezogen werden. Eine andere Fachstelle wird nicht akzeptiert. Die Anmeldung kann durch die Lehrperson oder durch die Eltern erfolgen (Artikel 61, Volksschulgesetz).

Fakultative (freiwillige) FächerNach oben

siehe Wahlfächer

FluorbürstenNach oben

Das Zähneputzen mit Fluor wird klassenweise jeden zweiten Monat durchgeführt.

GestaltenNach oben

Das Fach ist aufgeteilt in bildnerisches Gestalten, textiles Gestalten und technisches Gestalten. Gemäss Lehrplan werden Knaben und Mädchen ohne Unterschied gleich geschult. Im Verlaufe der sechsten Klassen wählen die Jugendlichen den Schwerpunkt im technischen / textilen Gestalten für das 7. - 9. Schuljahr.

HausschuheNach oben

Das Tragen von Hausschuhen im Schulzimmer ist für alle Schülerinnen und Schüler der Primarschule obligatorisch.

KrankheitNach oben

Bei Krankheit Ihres Kindes bitten wir Sie, den medizinischen Rat des Schularztes zu befolgen:
Nach Erkältungskrankheit mindestens 24 Stunden ohne Medikamente fieber- und beschwerdefrei zu Hause bleiben.
Nach längerer Krankheit Schulbesuch erst wieder wenn Appetit, Schlaf, Husten, Schnupfen stabilisiert sind, das Kind erstarkt und wieder belastbar ist.
Ein Arztzeugnis ist ab fünf Tagen Abwesenheit erforderlich.

Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur: HSKNach oben

In den HSK-Kursen erhalten fremdsprachige Kinder und Jugendliche Unterricht in ihrer Herkunftssprache. Zusätzlich werden Kenntnisse über die Kultur vermittelt. Gute Kenntnisse in der Erstsprache sind eine wichtige Voraussetzung für den Zweitspracherwerb.
HSK-Kurse können bis zu einem Halbtag während der Unterrichtszeit besucht werden. Besuch und Beurteilung werden im amtlichen Beurteilungsbericht eingetragen.

LandschulwochenNach oben

Über die Durchführung von Landschulwochen und Schulreisen entscheidet die Lehrperson. Fr. 25.-- pro Tag gehen zu Lasten der Eltern, den restlichen Betrag übernimmt die Gemeinde.

LäuseNach oben

Eltern sind verpflichtet den Befund der Klassenlehrperson zu melden und unverzüglich mit der Behandlung zu beginnen: Haare mit Spezialschampoo waschen, Nissen entfernen, Kleidung und Wäsche behandeln.

Pausenplatz RainNach oben

Das Befahren des Pausenplatzes Rain mit Motorfahrzeugen ist von 07.15 - 12.15 Uhr und von 13.30 - 15.30 Uhr verboten.

Pädagogische ZusammenarbeitNach oben

Durch die intensive Zusammenarbeit und Weiterbildung der Lehrpersonen als Teil der Qualitätsentwicklung wurden im Kollegium pädagogische Vereinbarungen getroffen.
Es kann sein, dass einzelne Kinder vorübergehend von einer andern Lehrperson unterrichtet werden. Alle Lehrpersonen stützen sich auf die vereinbarten Klassenregeln, den Schulkodex und die gemeinsam formulierten Lernziele.

Rollbretter, Rollschuhe, In-Line Skating, TrottinettNach oben

Die Lehrpersonen raten vom Benützen dieser Transportmittel auf dem Schulweg ab. Im Schulhaus ist das Fahren der erwähnten Sportgeräte grundsätzlich verboten.

SchnupperlehrenNach oben

Grundsätzlich werden Schnupperlehren in der schulfreien Zeit und nur ausnahmsweise während der Schulzeit besucht. Schnupperlehren dürfen nur während der Schulzeit absolviert werden, wenn dies aus betrieblichen Gründen nicht während der Schulferien möglich ist. Das Dispensationsgesuch muss frühzeitig, spätestens aber zwei Wochen vor Beginn der Schnupperlehre der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer eingereicht werden.
Wie bei allen Schulabsenzen muss der verpasste Unterrichtsstoff in eigener Verantwortung nachgearbeitet werden.

SchulbesucheNach oben

Eltern sind herzlich willkommen, den Schulbetrieb zu erleben. Eine Voranmeldung ist nicht nötig, aber wünschenswert. Die Klassen werden regelmässig von der Schulleitung und auch von Mitgliedern der Schulkommission besucht.

SchulkommissionNach oben

Die Schulen werden von Schulkommissionen beaufsichtigt und von Schulleitungen geführt (Artikel 34 Absatz 2 Volksschulgesetz).
Die Schulkommissionen stellen die gute Führung der Schulen sicher (Artikel 5 Absatz 1 Volksschulgesetz).

SchulsozialarbeitNach oben

Die Gemeinde Ittigen bietet in allen Schulhäusern und auch für die Kindergärten Schulsozialarbeit an. Die Schulsozialarbeit untersteht der Abteilung Soziales und ist damit ein von der Schule unabhängiges Angebot der Gemeinde Ittigen. Die Schulsozialarbeitenden unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Das Angebot ist für Eltern, Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen kostenlos und prinzipiell freiwillig.
Angebot für Kinder / Jugendliche:

  • Unterstützung und Vermittlung bei persönlichen Problemen
  • Beratung bei Krisen und Konflikten in der Schule, mit der Familie oder im sozialen Umfeld.
  • Beratung und Information zu Themen wie Gewald, Mobbing, Sucht.
Angebot für Eltern:

  • Beratung bei Erziehungsfragen
  • Vermittlung bei Schulkonflikten

SchulsportNach oben

Für die Schülerinnen und Schüler der Primarschule und der Sekundarstufe I besteht im freiwilligen Schulsport ein breit gefächertes Angebot an Sportkursen ausserhalb der Schulzeit (z.B. Ballspiele, Geräteturnen, Badminton, usw.). Das Angebot ändert je nach Jahreszeit, Verfügbarkeit der Leiterinnen und Leiter und Anmeldezahlen. Der freiwillige Schulsport soll die Dorfvereine nicht konkurrenzieren, sondern ergänzen.
Chef des Schulsportes ist Alexander Schatzmann.
Die Anmeldung erfolgt semesterweise über die Klassenlehrpersonen.

SchulwegNach oben

Grundsätzlich sind die Lehrpersonen nicht haftbar für das, was auf dem Schulweg geschieht. Lehrerinnen und Lehrer können auf Vorfälle, die auf dem Schulweg passieren, mit geeigneten Mitteln eingehen.

SpezialunterrichtNach oben

Kinder mit besonderen Beeinträchtigungen und Behinderungen haben auch besondere Bedürfnisse, für die an der Primarschule Ittigen/Worblaufen folgende ambulante Angebote zur Verfügung stehen:

  • Integrative Förderung bei schulischen Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten oder bei Lernstörungen im schriftsprachlichen Bereich, im mathematischen Bereich.
  • Logopädie: bei Störungen in der gesprochenen Sprache, in der geschriebenen Sprache, in der Kommunikation.
  • Psychomotorik: bei Störungen in der Grob-, Fein- und Grafomotorik, Auffälligkeiten in der Wahrnehmung.
Für jedes Fachgebiet stehen entsprechend ausgebildete Speziallehrpersonen zur Verfügung.

Der Weg zum Spezialunterricht:
Die Lehrpersonen, inkl. Kindergartenlehrpersonen, melden die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Einverständnis mit den Eltern der entsprechenden Speziallehrperson zur Beurteilung. Eltern können ihre Kinder auch direkt zur Beurteilung bei einer Speziallehrperson oder bei der Erziehungsberatung Ittigen anmelden. Eine Information der Lehrpersonen ist aber erwünscht.
Jeder Spezialunterricht muss im Anschluss an die fachspezifische Beurteilung durch eine Fachinstanz (Erziehungsberatung, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) von der Erziehungsberatung beantragt und von der Schulleitung bewilligt werden.
Der Spezialunterricht wird in der Regel während des normalen Schulunterrichts nach einem wöchentlichen Stundenplan erteilt. Die Lektionen werden nach Absprache mit den Lehrpersonen angesetzt.
Der Spezialunterricht findet in Gruppen oder in der Klasse statt. Ein Schulhauswechsel Ittigen / Worblaufen ist möglich.

SuchtmittelNach oben

In der Schule, auf Schulreisen, während Exkursionen, Projekt- und Landschulwochen ist den Schülerinnen und Schülern das Rauchen, Alkoholtrinken und anderer Suchtmittelkonsum untersagt.

TagesschuleNach oben

Die Tagesschule ist eine freiwillige, pädagogische Einrichtung zur Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern ausserhalb der Unterrichtszeit. Die Kinder und Jugendlichen werden von pädagogisch geschulten Mitarbeitenden betreut. Das Angebot umfasst eine durchgehende Betreuung von 07.15 bis 18.00 Uhr. Die Tagesschule beinhaltet die Aufgabenhilfe, den Mittagstisch und Freizeitaktivitäten. Sie ist in die Volksschule integriert und kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach dem Einkommen und der Familiengrösse. In den Ferien und an schulfreien Tagen ist die Tagesschule geschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Tagesschulleitung.

Turnschuhe, Hallenschuhe, StrassenturnschuheNach oben

Strassenturnschuhe dürfen in den Turnhallen nicht getragen werden. Für den Turnunterricht sind deshalb separate Turnschuhe mitzunehmen, die ausschliesslich für diesen Unterricht bestimmt sind.

Urlaube KindergartenNach oben

Absenzen bitte vor Beginn des Unterrichts der Klassenlehrperson melden. Zusätzliche Ferien sind der Primarschulkommission im Voraus schriftlich mitzuteilen.

Urlaubsgesuche, DispensationenNach oben

Dispensationen sind möglich für:

  • bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)
  • die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabung
  • das Fernbleiben auf Grund religiöser Gebote
  • bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr alle fünf Jahre, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit allen Schulferien eines Jahres zusammenfallen.
In jedem Fall hat der gesetzliche Vertreter rechtzeitig, mindestens vier Wochen im Voraus ein begründetes, schriftliches Gesuch mit den relevanten Bestätigungen (z. B. des Arbeitgebers) an die Schulleitung (z. H. des Inspektorats) einzureichen Direktionsverordnung für Absenzen und Dispensationen in der Volksschule, Artikel 4).
Abwesenheiten dürfen grundsätzlich nur angetreten werden, wenn das Gesuch bewilligt worden ist.
Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Klassenlehrperson (mindestens zwei Tage vorher) an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken (Art. 27 Abs. 3 des Volksschulgesetzes).

VeloNach oben

Ab der fünften Klasse dürfen die Schülerinnen und Schüler für den Schulweg das Velo benützen. Es wird auf eigene Verantwortung mitgenommen und ist ausschliesslich auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.

Verkehrserziehung, VerkehrsinstruktorNach oben

Der Verkehrsunterricht erfolgt in Zusammenarbeit mit speziell ausgebildeten Polizisten der Kantonspolizei.

VersicherungenNach oben

Wer tut was bei einem Unfall? Der Inhaber der elterlichen Gewalt meldet den Unfall der Krankenkasse.

WahlfächerNach oben

Um lernwilligen Schülerinnen und Schülern eine zusätzliche Ausbildung zu ermöglichen, bestehen an unserer Primarschule folgende Angebote:

  • erweiterte musikalische Grundschule mit den Schwerpunkten "Flöte" oder "Orff". (1 Lektion pro Woche im 2. Schuljahr).
  • Instrumentalunterricht "Blockflöte", "Orff" (1 Lektion pro Woche ab dem 3. Schuljahr).
  • Musizieren in einer Schülerband (eine Lektion pro Woche ab dem 5. Schuljahr).
Für den angebotenen musikalischen Unterricht wird von allen Schülerinnen und Schülern die regelmässige Lernbereitschaft zum Üben vorausgesetzt.
Im 5. und 6. Schuljahr werden zur Förderung der manuellen Fähigkeiten zwei zusätzliche Lektionen pro Woche mit dem Schwergewicht

  • textiles Gestalten oder
  • technisches Gestalten oder
  • bildnerisches Gestalten
angeboten. Zur Aufnahme werden keine besonderen handwerklichen Fähigkeiten vorausgesetzt.

Im 5. Schuljahr wird ein Kurs zum Erlernen des Tastaturschreibens angeboten.

Der Besuch eines Wahlfaches ist nur nach der Bewilligung des Schulinspektors und Zustimmung der Schulleitung möglich. Einmal angemeldete Kinder sind verpflichtet, den Wahlfachunterricht lückenlos zu besuchen. Beim Besuch von Wahlfächern gelten die Regelungen der Absenzenordnung.

Über das Angebot an fakultativem Unterricht am Oberstufenzentrum werden Sie jeweils am Ende des ersten Semesters schriftlich informiert.

Winterprojektwoche am OberstufenzentrumNach oben

Das Oberstufenzentrum führt jeweils Anfang März eine Winterprojektwoche durch. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden mit ihren Eltern über die Teilnahme an einem Wintersportlager oder an einer Projektwoche in Ittigen.

Zahnärztliche ReihenuntersuchungNach oben

Vom Kindergarten, 1. bis zum 9. Schuljahr wird jährlich eine zahnärztliche Reihenuntersuchung (klassenweise) durchgeführt. Das Untersuchungsergebnis wird - zusammen mit einem allfälligen Kostenvoranschlag für die Behandlung - in die Schulzahnpflegekarte eingetragen.
Die Behandlung von Zahnschäden ist wahlweise bei einem Schul- oder Privatzahnarzt möglich.
Auf Gesuch hin prüft die Gemeinde die Ausrichtung von Beiträgen an die Behandlungskosten. Die Rechnung des Zahnarztes, die Abrechnung der Krankenkasse sowie der Nachweis der bezahlten Rechnung sind dem Gesuch beizulegen.

ZnüniNach oben

Das Znüni sollte als Zwischenverpflegung den Erkenntnissen der Ernährungslehre entsprechen. Um dem Abfallberg entgegenzuwirken, bitten wir die Eltern, darauf zu achten, dass das Znüni in einer mehrfach verwendbaren Verpackung mitgenommen wird.



Primarschule

  • Rain 7
  • 3063 Ittigen
  • Telefon: 031 925 22 28
  • Telefax: 031 925 22 99

Oberstufenzentrum

  • Rain 7
  • 3063 Ittigen
  • Telefon: 031 925 22 19
  • Telefax: 031 925 22 99